Smartshop

Als Smartshop werden Ladengeschäfte bezeichnet, die legale Drogen und berauschende Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die aufgrund geringer Verbreitung vom Gesetzgeber nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen worden sind und/oder deren Verkauf aufgrund mangelhaft formulierter Rechtsvorschriften nicht untersagt werden kann.

Zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Kategorie Leitfaden